Zulassungsrecht

Fragen Studierender, die die Zulassung und/oder Einschreibung bzw. den Studierendenstatus betreffen, beantwortet Ihnen kompetent die Abteilung Studierendenservice (StudS).

Die Abteilung Rechtsangelegenheiten berät die Abteilung Studierendenservice bei Bedarf. Dabei vertritt sie die rechtlichen Interessen der JGU.

Die Interessenvertretung Studierender, die sich gegen Maßnahmen der Universität richten, unterfällt hingegen nicht dem Aufgabengebiet der Abteilung Rechtsangelegenheiten.

Studierende, die weitergehende Unterstützung oder Beratung suchen, haben die Möglichkeit, sich beim AStA beraten zu lassen oder einen von der Universität unabhängigen Rechtsbeistand aufzusuchen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können weitere Informationen zum Bereich Zulassungsrecht auf den universitätsinternen Seiten der FAQ finden. Diese sollen zunächst schnelle, unkomplizierte Antworten bieten. Die Formulierungen der Antworten sind daher geeignet für eine erste Orientierung, ersetzen jedoch nicht die entsprechende aktuelle Rechtsquelle!

In den verwaltungsgerichtlichen Zulassungsverfahren, die die Kapazität betreffen, wird die Hochschule anwaltlich vertreten, so dass in diesem Bereich keine Auskünfte durch die Abteilung Rechtsangelegenheiten erteilt werden.