Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft

Die Rechtsaufsicht über die Studierendenschaft obliegt dem Präsidium.

So bedürfen Satzung, Wahlordnung, Beitragsordnung und Finanzordnung der Genehmigung des Präsidiums der Hochschule.

Entsprechendes gilt für den Haushaltsplan der Studierendenschaft und den Jahresabschluss. Sie bedürfen ebenfalls der Genehmigung des Präsidiums.

Der Genehmigung durch das Präsidium ist eine Prüfung der Unterlagen durch das Dezernat Finanzen und Beschaffung (FIN) und die Abteilung Rechtsangelegenheiten (RE) vorgeschaltet:

  • Bezüglich der Satzung, Wahlordnung und Finanzordnung liegt die Federführung hierfür bei RE und
  • bezüglich der Beitragsordnung und des Haushaltsplans bei FIN.