Vertragsabwicklung / Leistungsstörungsrecht

Die Abteilung Rechtsangelegenheiten berät in Fragen von Vertragsabwicklung und Vertragsdurchführung, insbesondere beim Auftreten von Problemen. Hierunter fallen unter anderem Fälle des Leistungsstörungsrechts, wie die Unmöglichkeit der Leistung, der Verzug des Schuldners und des Gläubigers und die Fälle der Schlechtleistung.
Soweit erforderlich, wird die Abteilung Rechtsangelegenheiten diesbezüglich tätig und führt die weitere Korrespondenz mit dem Vertragspartner bzw. ergreift weitere Schritte.

Bei Fragen zur Abwicklung bzw. Durchführung einzelner Verträge wenden Sie sich gerne an die Abteilung Rechtsangelegenheiten.