In regelmäßigen Abständen erhalten verschiedene Stellen innerhalb der Johannes Gutenberg-Universität Mainz Aufforderungen seitens des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice sich für den Rundfunkbeitrag anzumelden oder diesen zu entrichten.
Hierzu ist auszuführen, dass die Johannes Gutenberg-Universität Mainz einheitlich für sämtliche Gebäude, Einrichtungen, Institute etc. den Rundfunkbeitrag gemäß § 5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV) entrichtet.
Sollten Sie entsprechende Schreiben des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice erhalten, bitten wir Sie diese an die Abteilung Rechtsangelegenheiten weiterzuleiten.
Die Abteilung Rechtsangelegenheiten wird sodann diesbezüglich tätig und führt die weitere Korrespondenz mit dem ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.