Prüfungsrecht

Die Abteilung Rechtsangelegenheiten berät die Studienbüros und Prüfungsämter der Fachbereiche und führt die verwaltungsrechtlichen Gerichtsverfahren. Dabei vertritt sie die rechtlichen Interessen der JGU.

Die Interessenvertretung Studierender, die sich gegen Maßnahmen der Universität richten, unterfällt hingegen nicht dem Aufgabengebiet der Abteilung Rechtsangelegenheiten.

Zuständig für prüfungsrechtliche Fragen Studierender sind die Prüfungsämter und Studienbüros der jeweiligen Fachbereiche bzw. Fakultäten oder Hochschulen, die für diesen Bereich weitreichende fachliche sowie rechtliche Beratung anbieten.

Studierende, die weitergehende Unterstützung oder Beratung suchen, haben die Möglichkeit, sich beim AStA beraten zu lassen oder einen von der Universität unabhängigen Rechtsbeistand aufzusuchen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Prüfungsämter und Studienbüros können weitere Informationen zum Prüfungsrecht auf den universitätsinternen Seiten der FAQ finden, welche die Abteilung Rechtsangelegenheiten in Zusammenarbeit mit dem Referat Studiengangentwicklung und Prüfungsrecht (HE-EP1) erstellt hat. Diese sollen zunächst schnelle, unkomplizierte Antworten bieten. Die Formulierungen der Antworten sind daher geeignet für eine erste Orientierung, ersetzen jedoch nicht die entsprechende aktuelle Rechtsquelle!